Begründung: Nach dem Tod der Mieterin am 3. 3. 1995 zog der Beklagte, der Enkel der Mieterin, in das Bestandobjekt ein, weil er der Meinung war, eintrittsberechtigt zu sein. Die Kläger kündigten der Verlassenschaft (der Erbin, der Mutter des Beklagten) das Bestandverhältnis zum 30. 6. 1995 auf. Die Aufkündigung wurde mit Urteil vom 31. 7. 1996 für wirksam erklärt; dieses Urteil wurde am 28. 11. 1996 bestätigt. Die Übergabe der aufgekündigten Wohnung an die Kläger erfolgte am 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf die vom Berufungsgericht für die Zulassung der Revision ins Treffen geführte Rechtsfrage kommt es nicht an. Seit Ergehen der Bestimmung des § 34 Abs.2 MRG ist diese Regelung ganz allgemein auf Fälle anzuwenden, in denen der Mieter nach Auflösung des Bestandverhältnisses die Bestandsache (ohne Titel) weiterbenützt. Dies schließt aber die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes nicht aus. Ein ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren vom Beklagten die Räumung des Hauses S*****, D*****straße 2, im wesentlichen mit der
Begründung: , daß der Beklagte die Wohnung von der (inzwischen verstorbenen) "Wohn- und Nutzungsberechtigten" Rosa N***** gemietet habe. Rosa N***** sei aber nur Wohnungsberechtigte gewesen. Der Beklagte habe an dem Bestandgegenstand keine weitergehenden Rechte begründen können, als sie Rosa N***** zugestanden seien. Spätestens mit ihrem Tod sei jede Rechtsgrundlage f... mehr lesen...
Norm: MRG §34 MRG § 34 heute MRG § 34 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 34 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 34 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...