Begründung: Die Kläger begehren vom Beklagten die Räumung des Hauses S*****, D*****straße 2, im wesentlichen mit der
Begründung: , daß der Beklagte die Wohnung von der (inzwischen verstorbenen) "Wohn- und Nutzungsberechtigten" Rosa N***** gemietet habe. Rosa N***** sei aber nur Wohnungsberechtigte gewesen. Der Beklagte habe an dem Bestandgegenstand keine weitergehenden Rechte begründen können, als sie Rosa N***** zugestanden seien. Spätestens mit ihrem Tod sei jede Rechtsgrundlage für... mehr lesen...
Norm: MRG §34
Rechtssatz: Die Regelung des § 34 MRG wird durch die Rechtsprechung ganz allgemein in Fällen angewendet, in denen der Mieter nach der Auflösung des Bestandverhältnisses die Bestandsache (ohne Titel) weiterbenützt. Entscheidungstexte 4 Ob 513/92 Entscheidungstext OGH 25.02.1992 4 Ob 513/92 7 Ob 614/94 Entscheidun... mehr lesen...