Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte dem Beklagte mit der am 25.6.1984 beim Erstgericht eingelangten Teilkündigung die im 2.Stock des Hauses Wopfing 177 gelegene Wohnung, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Badezimmer, Vorraum, Speisekammer und Klosett, die in der Mansarde desselben Hauses gelegene Wohnung, bestehend aus 4 Räumen und Klosett, sowie die zwei links vom Kellereingang gelegenen Räume im Kellergeschoß des Hauses gerichtlich zum 31.8.1984 auf. Er brachte vor, er sei All... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A2bMRG §31 Abs2 Z1
Rechtssatz: Gemäß § 21 Abs 1 MG hat der Vermieter das Vorliegen aller vom Gesetz geforderten Tatbestandsmerkmale des angerufenen Kündigungsgrundes zu behaupten und zu beweisen. Dazu gehört bei einer Aufkündigung wegen Nichtzahlung des Zinses auch die Behauptung, daß der Mieter trotz einer nach Eintritt der Fälligkeit erfolgten Mahnung mit der Zahlung des Zinses über die übliche oder ihm bisher zugestandene N... mehr lesen...