Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist als Schulwart an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule XY tätig. Mit Bescheid vom 25. Oktober 1972 wies der Landesschulrat für Oberösterreich (im folgenden kurz: LSR) dem Beschwerdeführer die im Vordertrakt dieses Schulgebäudes gelegene Wohnung, bestehend aus Küche, Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer, Bad, WC und Vorraum (im Gesamtausmaß von 72,72 m2) ab 1. November 1972 bis auf weit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/05 Wohnrecht Mietrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §24 Abs1;MietenG;MRG;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/29 88/12/0118 2
("Betriebskosten" umfassen nicht auch die Heizkosten) Stammrechtssatz Weder das MietenG noch das MRG sind unmittelbar auf durch Bescheid zugewiesene Naturalwohnungen und Dienstwohnun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Dezember 1987 in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Im Dienststand war er an der Universitätsbibliothek als Heizer tätig; unbestritten ist, daß er auch die Funktion eines Hausmeisters für die Universitätsbibliothek ausgeübt hat. Mit Bescheid vom 18. Juni 1965, Zl. 49.614-III/4-65, wies der (damals zuständige) Bundesminister für Unterricht dem Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 23. Dezember 1964 "die Wohnung im bundeseigen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/05 Wohnrecht Mietrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §24 Abs1;MietenG;MRG;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Weder das MietenG noch das MRG sind unmittelbar auf durch Bescheid zugewiesene Naturalwohnungen und Dienstwohnungen anzuwenden, bei denen die angemessene Vergütung nach § 24 Abs 1 GehG im Einzelfall (gleichfalls durch Bescheid) festzu... mehr lesen...