Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 5. Mai 1982 war dem Eigentümer des Hauses Wien, G-gasse 1, gemäß § 129 Abs. 2 und 4 der Bauordnung für Wien der Auftrag erteilt worden, innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Bescheides den schadhaften Verputz des Hauptgesimses instandsetzen zu lassen. Begründet wurde dies damit, daß der Verputz des Hauptgesimes im Bereich über dem Hauseingang auf eine Länge von zirka 5 m so schadhaft sei, daß die Feuerwehr am 28. April absturzb... mehr lesen...
Index: Baurecht - WienL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: BauO Wr §135 Abs3MRG §18MRG §19 Beachte Besprechung in:AnwBl 1987/3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der "Notwendigkeit" der Einleitung eines Verfa... mehr lesen...