Begründung: Die Antragsteller sind Eigentümer des Hauses Wien *****, S*****gasse 12; Dr. Johann S***** ist einer der Mieter dieses Hauses. Mit rechtskräftigem Sachbeschluß vom 6. Oktober 1989 (ON 16) sprach das Erstgericht - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - aus, daß bestimmte Erhaltungsarbeiten in diesem Haus dem Grunde nach eine Erhöhung der Hauptmietzinse rechtfertigen (Punkt I.) und erklärte eine vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse vom 1. November... mehr lesen...
Norm: MRG §18 Abs2MRG §37 Abs1WEG 2002 §52 Abs1 Z3
Rechtssatz: Will der Mieter seine Ansprüche nur in einem unselbständigen Rückforderungsverfahren innerhalb des Verfahrens nach §§ 18 ff MRG geltend machen, kommt eine Überweisung seines Antrages in das streitige Verfahren nicht in Betracht. Entscheidungstexte 5 Ob 50/91 Entscheidungstext OGH 26.11.1991 5 Ob 50/91 ... mehr lesen...