Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit dem mit 12.11.2025 datierten Antrag die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine damalige Wohnung in XXXX , iHv € 887,06, die er gemeinsam mit seiner damaligen Freundin Laura XXXX (L) gemietet hatte. Nach dem vorgelegten Mietvertrag vom 14.06.2024 betrug die monatliche Miete € 524,59, plus Betriebskosten von € 141,01 (bestehend aus Reparaturr... mehr lesen...