Begründung: Die Antragstellerin, Mieterin der Wohnung top Nr. 9 im Haus Wien 2, Kleine Sperlgasse 4, begehrte, die Zustimmung des Antragsgegners als Vermieters zum Wohnungstausch mit Andrea O***, Mieterin in 1200 Wien, Jägerstraße 91/12/17, gemäß § 13 Abs 1 MRG zu ersetzen. Ihre Tauschpartnerin sei eine Lehrerin, die eine kleinere Gemeindewohnung gemietet habe. Der Wohnungstausch sei für die Antragstellerin aus gesundheitlichen Gründen notwendig. Der Antragsgegner begehrte die Abw... mehr lesen...
Norm: MRG §13 Abs1
Rechtssatz: § 13 Abs 1 MRG erfordert das Vorhandensein eines Wohnungsbedarfs bei beiden Tauschpartnern. Entscheidungstexte 5 Ob 60/88 Entscheidungstext OGH 27.09.1988 5 Ob 60/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0069633 Dokumentnummer JJR_19880927_OGH0002... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit mehr als 5 Jahren Mieter einer Wohnung in dem der Antragsgegnerin gehörigen Haus ***** in L*****. Diese im Hochparterre gelegene Wohnung hat eine Nutzfläche von insgesamt 96,48 m² und besteht aus 2 Zimmern, 2 Kabinetten, Küche, Vorraum, Bad, WC, Abstellraum und Balkon. Der dafür geschuldete monatliche Mietzins beträgt bis 31. 12. 1991 2.220 S und wird danach – im Falle des Fortbestehens des Mietverhältnisses mit den jetzigen Vertragsparteien – ... mehr lesen...
Norm: MRG §13 Abs1
Rechtssatz: Der Regelung des § 13 Abs 1 MRG liegt auch die Anerkennung des Leitgedankens der Sicherung existentieller Daseinsvorsorge zugrunde. Entscheidungstexte 5 Ob 31/84 Entscheidungstext OGH 11.06.1985 5 Ob 31/84 Veröff: SZ 58/97 = EvBl 1986/74 S 271 = RdW 1986,12 = ImmZ 1986,131 = MietSlg XXXVII/22 5 Ob ... mehr lesen...