Norm: HbG §7 Abs5HbG §7 Abs6MG §2 Abs2 Z7 C7
Rechtssatz:
Bei der Berechnung der Nutzfläche des Hauses im Sinne des § 2 Abs 2 Z 7 MG bzw des Nutzflächenausmaßes der Wohnungen und anderen Räumlichkeiten im Sinne des § 7 Abs 5 und 6 HbG hat die Hausbesorgerwohnung außer Betracht zu bleiben. Bei der Berechnung der Nutzfläche des Hauses im Sinne des Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 7, MG bzw des Nutzflächenausmaßes der Wohnungen und anderen ... mehr lesen...