Entscheidungsgründe: Die klagende Hausbesorgerin ist seit 1981 in dem hier von der Beklagten im Jahr 2000 verkauften Haus Hausbesorgerin und hat auch eine Dienstwohnung. Bis zum Schluss der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz war die Beklagte weiter Eigentümerin dieses Hauses, da der Kaufvertrag vom 21. 12. 2000 noch nicht einverleibt wurde. Jedoch ist nach diesem Kaufvertrag vorgesehen, dass die Nutzen und Lasten bereits per 1. 1. 2001 auf die Käuferin übergehen und wurden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des angefochtenen Urteils ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist zur Revision der Beklagten auszuführen, daß die stets anwaltlich vertretenen Beklagten in erster Instanz zum Beweise ihrer Gegenforderung lediglich Urkunden anboten (S 36), die, wie das Erstgericht eingehend begründete, nicht geeignet waren, daraus die gewünschten Feststellungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Wohnhaus Graz, Elisabethstraße 32, steht im Alleineigentum des Dr. Franz S***. In diesem Haus befinden sich drei Geschäftslokale und sieben Wohnungen. Hauptmieter eines der Geschäftslokale ist die klagende Partei, deren Geschäftsführer Gunter L***, der Schwiegersohn des Alleineigentümers, ist. Die klagende Partei begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, die im Parterre des Hofgebäudes des vorgenannten Hauses gelegene, aus Zimmer und Küche bestehende Woh... mehr lesen...
Norm: HbG §2 Abs1
Rechtssatz: Auf die Größe des Hauses kommt es bei der Beurteilung eines Vertragsverhältnisses als Hausbesorgerdienstverhältnis nicht an. Entscheidungstexte 4 Ob 20/82 Entscheidungstext OGH 12.04.1983 4 Ob 20/82 Veröff: RdW 1983,85 = Arb 10242 = MietSlg 35702(11) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...