Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte das mit der Beklagten bestehende Hausbesorgerdienstverhältnis mit der
Begründung: auf, die Beklagte habe ihre Dienstobliegenheiten vernachlässigt. Die Beklagte erhob gegen diese gerichtliche Kündigung Einwendungen, bestritt das Vorliegen eines Kündigungsgrundes und beantragte, die Kündigung aufzuheben. Der Kläger konkretisierte den Kündigungsgrund in der Weise, daß die Klägerin die Reinigung des Stiegenhauses, des Hauseingangstores und der Sti... mehr lesen...