Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) leistete nach einer Zivildiensterklärung vom 21.11.2014 zwischen 01.08.2015 und 30.04.2016 seinen ordentlichen Zivildienst beim Roten Kreuz vollständig ab. 2. Am 21.11.2016 stellte er gem. § 6b ZDG einen Antrag auf Erlöschen der Zivildienstpflicht, um im öffentlichen Dienst Schusswaffen führen zu können. Er gab dabei an Soldat beim Österreichischen Bundesheer (ÖBH)... mehr lesen...