Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der BF wurde am 02.12.2021 mit Beschluss der Stellungskommission des MilKdo NIEDERÖSTERREICH (MilKdo) für tauglich befunden. Der Niederschrift, die vom BF unterschrieben wurde, ist zu entnehmen, dass der BF über die Möglichkeit des Zivildienstes informiert wurde und keine Zivildiensterklärung abgegeben hat (AS 23). 2. Am 15.02.2024 (erster Tag der Abholung nach Hinterlegung – AS 131) hat er den in ... mehr lesen...