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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Tauglichkeit des BF wurde mit rechtskräftigem Beschluss vom 10.06.2010 festgestellt. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 23.06.2010 wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers (BF) mit 10.06.2010 festgestellt. 2. In der Folge wurde der BF zur Ableistung seines ordentlichen Zivildienstes von 01.01.2012 bis 30.09.2012 (Dienstantritt 02.01.2012)... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX 1991 geborene Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 09.10.2009 festgestellt wurde – brachte am 08.05.2014 eine Zivildiensterklärung ein. 1. Der am römisch 40 1991 geborene Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 09.10.2009 festgestellt wurde – brachte am 08.05.2014 eine Zivildiensterklärung ein. 2. Mit B... mehr lesen...