Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde (Zivildienstserviceagentur) wurde aufgrund des Antrages des Beschwerdeführers vom 11.12.2025 auf Feststellung des Entlassungszeitpunktes aus dem ordentlichen Zivildienst gemäß § 19a Abs. 2 Zivildienstgesetz (ZDG) festgestellt, dass der Beschwerdeführer mit 30.11.2025 (letzter Arbeitstag) vorzeitig aus dem Zivildienst entlassen sei. 1. Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...