Entscheidungen zu § 32 Abs. 5 ZDG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/7 96/11/0136

Der Beschwerdeführer leistete vom 2. Oktober 1995 an bei einer näher genannten Einrichtung den ordentlichen Zivildienst. In einem mit 31. Oktober 1995 datierten Gutachten, welches auf eine Untersuchung vom 19. Oktober 1995 und ein psychologisches Gutachten vom 25. Oktober 1995 verweist, wurde vom Amtsarzt (bei der MA 15 - Gesundheitswesen) ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer als Zivildiener nicht arbeitsfähig sei. Zur Begründung: wurde auf den Drogenmißbrauch des Beschwerdeführ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.10.1997

RS Vwgh 1997/10/7 96/11/0136

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;HGG 1992 §50;VwRallg;ZDG 1986 §32 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0169 E 20. April 1989 VwSlg 12904 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz "Zu Unrecht empfangene Leistungen" iSd § 13 a Abs 1 GehG sind auch solche, die - bezogen auf den Zeitpunkt der Empfangnahme - zu Recht empfangen wurden, hins ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1997

RS Vwgh 1997/10/7 96/11/0136

Index: 43/02 Leistungsrecht44 Zivildienst
Norm: HGG 1992 §50;ZDG 1986 §32 Abs5;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob zu Unrecht empfangene Bezüge vom Zivildienstleistenden zu ersetzen sind hat die Behörde alle Voraussetzungen des gem § 32 Abs 5 ZDG anzuwendenden § 50 HGG 1992 zu prüfen. Eine solche Voraussetzung stellt die Gutgläubigkeit des Empfängers bei Erhalt des zu Unrecht geleisteten Betrages dar, wobei es auf den ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1997

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