Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Zivildienstpflicht mit Bescheid vom 06.07.2016 rechtskräftig festgestellt wurde – brachte am 11.07.2016 einen Antrag auf Feststellung der betragsmäßigen Höhe (konkreter monatlicher Betrag) der ihm im Falle der Ableistung des Zivildienstes zustehenden Pauschalvergütung gem. § 25a ZDG ein. 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Zivildienstpflicht mit Bescheid vom 06.07.2016 ... mehr lesen...