Entscheidungen zu § 22 Abs. 2 ZDG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/23 90/11/0185

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Zivildienstoberkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 24. Juli 1990 wurde über den Beschwerdeführer wegen der Übertretung gemäß § 64 ZDG eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 30 Stunden) verhängt, weil er am 28. Oktober 1987 in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr in Bad Gastein, Bereich Böckstein/Heilstollengebäude, im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit anderen Zivildienstleistenden als Teilnehmer des G... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.1991

RS Vwgh 1991/4/23 90/11/0185

Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §22 Abs2;ZDG 1986 §64 Abs1;
Rechtssatz: Eine Weisung im Sinne des § 22 Abs 2 ZDG ist ein Befehl, der dazu dient, um eine dem Zivildienst entsprechende Dienstleistung des Zivildienstpflichtigen zu erwirken. Eine Weisung kann sich auf alle für die ordnungsgemäße Erfüllung des Zivildienstes notwendigen Maßnahmen beziehen. Sie ist mündlich oder schriftlich, jedenfalls so deutlich z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1991

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