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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (BF) wurde mit rechtskräftigem Beschluss vom 08.11.2021 festgestellt. 2. Nach Einbringung einer mängelfreien Zivildiensterklärung wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 04.04.2022 der Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 22.03.2022 festgestellt. 3. In der Folge wurde der BF mit Bescheid vom 01.09.2022 zur Ableistung s... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 23.10.2020 wurde der Beschwerdeführer dem Sekretariat des Vereins Lebenshilfe Wien zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes ab 01.02.2021 zugewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde, in welcher er ausführte, dass er bereits vor zehn Jahren für tauglich erklärt worden sei und seine Zivildiensterklär... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) versah seinen Zivildienst bei der Einrichtung XXXX der vom 01.02.2015 bis 31.10.2015 vorgesehen war. Zu den vom BF zu verrichtenden Dienstleistungen gehörten Hilfsdienste bei der Betreuung sozial bedürftiger Kinder, Instandhaltungs- Küchen- und Gartenarbeiten, Reinigungs-, Kraftfahr- und Verwaltungsdienste. 1. Der Beschwerdeführer (BF) versah seinen Zivildienst bei der Einrichtung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 9.1.2014, GZ. 357562/21/ZD/0114, hat die belangte Behörde den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 und 2, § 1 Abs. 5 sowie § 9 Abs. 1 ZDG zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Salzburg, Rettungs- Krankentransport- und Katastrophenhilfsdienst Salzburg, in 5020 Salzburg, Dr.-Karl-Renner Straße 7, zugewiesen. Als Zuweisung... mehr lesen...