Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Wien vom 29.04.2021 wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. Die dagegen eingebrachte Beschwerde wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.11.2022, W170 2259533-2/3E als verspätet zurückgewiesen. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: Behörde) vom 21.06.2021 wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Wien vom 19.09.2013 wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (im Folgenden belangte Behörde) vom 02.10.2013 wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 23.09.2013 rechtskräftig festgestellt. 2. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 21.03.2025 (zug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 20.07.2022 festgestellt wurde – brachte am 02.01.2023 (datiert mit 29.12.2022) eine Zivildiensterklärung ein, die er persönlich überreichte. Als Hauptwohnsitz führte er in der Zivildiensterklärung die XXXX , DEUTSCHLAND und als Nebenwohnsitz die XXXX 8/1/18, XXXX WIEN an. Als Wunschtermin für den Beginn ... mehr lesen...