Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 10.07.2020 festgestellt wurde – brachte am 17.10.2020 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 28.10.2020 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Am 11.03.2021 brachte der BF – nachdem er mit Bescheid vom 02.03.2021... mehr lesen...