Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist seit 09.04.2026 zivildienstpflichtig, seine Tauglichkeit wurde mit 09.04.2026 festgestellt. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist seit 09.04.2026 zivildienstpflichtig, seine Tauglichkeit wurde mit 09.04.2026 festgestellt. 1.2. Am 01.05.2026 beantragte der Beschwerdeführer Aufschub des Zivildienstes b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 06.06.2024 festgestellt wurde – brachte am 17.06.2025 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid vom 30.06.2025 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 17.06.2025 fest. 2. Mit Bescheid vom 30.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos XXXX wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden und gab der Beschwerdeführer einen Rechtsmittelverzicht ab, sodass dieser Beschluss in Rechtskraft erwuchs. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos römisch 40 wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden und gab der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 23.12.2024 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) festgestellt. Mit Bescheid vom 23.04.2025 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 13.04.2025 fest. Mit Bescheid vom 23.04.2025 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß Paragraph 5, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 08.05.2025 festgestellt wurde – brachte am 10.06.2025 und nochmals am 30.06.2025 eine mit 27.05.2025 datierte mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 30.06.2025 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht mit 10.06.2025 rechtskräftig festgestellt. 3. Mit Schreiben vom 04.08.2025 ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 29.12.2025 Norm: AlVG §14 AlVG §15 AlVG §16 B-VG Art130 Abs1 Z1 B-VG Art133 Abs4 FHG §14 HGG 2001 §23 HGG 2001 §31 HGG 2001 §33 HGG 2001 §5 VwGVG §28 Abs2 ZDG §14 Abs1 ZDG §14 Abs2 ZDG §34 ZDG §7 Abs1 AlVG Art. 2 § 14 heute AlVG Art. 2 § 14 gültig ab 08.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 14.12.2021 festgestellt wurde – brachte am 03.01.2022 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 18.01.2022 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Am 25.07.2024 brachte der BF – nachdem er mit Bescheid vom 01.07.2024 einer Einrichtung zur Able... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Am 09.11.2022 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) festgestellt. 2. Mit Bescheid vom 23.02.2023 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 21.01.2023 fest. 2. Mit Bescheid vom 23.02.2023 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß Paragraph 5, Absatz 4, ZDG de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Bisheriges Verfahren Bei der am 16.03.2023 durchgeführten Stellung wurde die Tauglichkeit des im Jahr 2005 geborenen Beschwerdeführers festgestellt. Der Beschwerdeführer gab am 30.08.2023 eine Zivildiensterklärung ab und wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (in Folge: Behörde) vom 07.09.2023 die Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers fest... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 22.02.2023 festgestellt wurde – brachte am 22.02.2023 (Datum des Einlangens) eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 28.03.2023 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Bereits davor, am 27.03.2023, hatte er den Auf... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 09.02.2023 festgestellt wurde – brachte am 20.02.2023 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein und gab als Wunschtermin eine Zuweisung „ab September 2026“ an. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 14.03.2023 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Am 03.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 07.04.2022 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) festgestellt. Mit Bescheid vom 16.01.2023 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZD) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 19.12.2022 fest. Mit Bescheid vom 16.01.2023 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgende... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 10.02.2016 stellte die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: ZISA) aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung gemäß § 5 Abs. 4 ZDG den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 14.01.2016 fest. Mit Bescheiden vom 22.01.2018 bzw. vom 03.01.2020 wurde der Beschwerdeführer zur Ableistung seines ordentlichen Zivildienstes bei näher bezeichnete... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist seit 26.11.2020 zivildienstpflichtig, seine Tauglichkeit wurde mit 12.11.2020 festgestellt. Mit Bescheid vom 15.02.2021 wurde ihm der der Antritt des ordentlichen Zivildienstes durch die Zivildienstserviceagentur (in Folge: Behörde) längstens bis zum 01.09.2023 aufgeschoben. 1.1. römisch... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos XXXX vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos römisch 40 vom römisch 40 wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 2. Mit Schreiben vom XXXX , eingegangen am XXXX , brachte der Beschwerdeführer b... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem via E-Mail vom 16.11.2023 übermittelten Formular für Zivildienstpflichtige beantragte der Beschwerdeführer Aufschub des Zivildienstes bis zum März 2025. Er befinde sich seit September 2022 im Masterstudium Information Security. 2. Mit dem hier angefochtenen Bescheid wies die Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: belangte Behörde) den Antrag auf Aufschub des Antr... mehr lesen...