Entscheidungen zu § 12 Abs. 2 ZDG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1989/1/24 88/11/0188

Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §12 Abs1 Z2;ZDG 1986 §12 Abs2;
Rechtssatz: Die Aufhebung der Zuweisung nach § 12 Abs 2 ZDG kann je nach Lage des Falles sowohl vor als auch nach Antritt des ordentlichen Zivildienstes und unabhängig davon erfolgen, ob bereits Zivildienstleistungen erbracht worden sind oder nicht. Die "verbleibende Dienstzeit" iSd 2. Satz des § 12 Abs 2 ZDG kann durchaus der vollen achtmonatigen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.1989

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