Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) gab am 06.05.2014 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ab. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 16.05.2014 wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 06.05.2014 festgestellt. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 24.08.2015 wurde der BF per 01.09.2015 zum Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Gesundheit und Soziales, Abteilung Landeskrankenanstalten un... mehr lesen...