Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 03.05.2012 festgestellt wurde – brachte am 16.05.2012 eine Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (im Folgenden auch ZISA oder belangte Behörde) vom 22.05.2012 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Bereits am 24.05.2012 ersuchte er um Zuwei... mehr lesen...