Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Niederösterreich vom 13.03.2024 für „Tauglich“ befunden. Am 19.01.2026 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zum Antritt des Grundwehrdienstes am 06.07.2026 zugestellt. 2. Mit ausgefülltem Formular vom 02.04.2026 brachte der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG beim Militärkommando Niederö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist ein österreichischer Staatsbürger und wurde am 26. und 27.02.2025 einer Stellung bei der Stellungskommission Wien unterzogen. Er wurde für „Tauglich“ befunden und hat gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel ergriffen. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist ein österreichischer Staatsbürger und wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde erstmals am 03.01.2024 für tauglich befunden. Im Zuge der Stellung erhielt er die Zivildienstinformationen und brachte keine Zivildiensterklärung ein. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde erstmals am 03.01.2024 für tauglich befunden. Im Zuge der Stellung erhielt er die Zivildienstinformationen und brachte keine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde am 22.05.2025 einer Stellung unterzogen und für „Tauglich“ erklärt. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) wurde am 22.05.2025 einer Stellung unterzogen und für „Tauglich“ erklärt. Bis zum 09.12.2025 wurde vom Beschwerdeführer keine Zivildiensterklärung eingebracht, am 09.12.2025 wurde gegen ihn vom Militärkomm... mehr lesen...