Norm: VerwEinzG §4 VerwEinzG § 4 heute VerwEinzG § 4 gültig ab 01.05.2011
Rechtssatz: Eine Kuratorbestellung kommt nur bei einem Interessengleichklang aller Parteien in Betracht. Entscheidungstexte 4 Ob 67/22i Entscheidungstext O... mehr lesen...