Entscheidungen zu § 33 Abs. 4 WFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 1991/11/26 91/05/0112

Mit dem, der angefochtenen Erledigung zugrundeliegenden Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung einer Wohnbeihilfe hat sich der Verwaltungsgerichtshof schon in seinen Erkenntnissen vom 14. November 1989, Zl. 89/05/0076, und vom 5. Februar 1991, Zl. 90/05/0124, auseinandergesetzt. Mit dem erstgenannten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid der O.ö. Landesregierung vom 9. März 1989 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschrif... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.11.1991

RS Vwgh 1991/11/26 91/05/0112

Index: L83004 Wohnbauförderung Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;VwGG §41 Abs1;WFG OÖ 1990 §33 Abs4;WFG OÖ 1990 §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 34 Abs 1 OÖ WFG 1990 trat dieses Gesetz mit 1. Juli 1990 in Kraft. In den Übergangsbestimmungen des § 33 OÖ WFG findet sich im Absatz 4 betreffend Wohnbeihilfen nur die Regelung, daß die im Zeitpunkt des Inkrafttre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1991

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