Norm: 4.StVDG ArtII §1 Abs4
Rechtssatz: Erlöschen einer Forderung wegen Nichtanmeldung. Vor Inkrafttreten des Staatsvertrages abgegebene Saldobestätigungen unter Hinweis auf die unsichere Rechtslage beim deutschen Eigentum waren für die anspruchsberechtigte Partei kein Grund, die Anmeldung auf Grund des Gläubigeraufrufes zu unterlassen. Zum Erfordernis der Zugehörigkeit zum Sondervermögen nach Art II § 1 Abs 2 des 4.StVDG. E... mehr lesen...