Begründung: I. Mit einem beim VfGH am 26. Feber 1980 nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachten Schriftsatz begehrt der Einschreiter - er ist Vater eines unehelichen Kindes - aus Anlaß "Exekutionssache 10 römisch eins. Mit einem beim VfGH am 26. Feber 1980 nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachten Schriftsatz begehrt der Einschreiter - er ist Vater eines unehelichen Kindes - aus Anlaß "Exekutionssache 10 E 10164/79 des Bezirksgerichtes Graz sowie Zahlungsauftrag 3 P 138/... mehr lesen...
Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/04 Jugendfürsorge
Norm: B-VG Art12 Abs1 B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag JWG §7 JWG §17 ABGB §140 ABGB §170 B-VG Art. 12 heute B-VG Art. 12 gültig von 01.01.2020 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 12 gült... mehr lesen...