Begründung: Der beklagte Politiker äußerte in einer Mediensendung ua, der Kläger lasse sich von einer dem Land gehörigen Gesellschaft, deren Zentralbetriebsratsobmann er ist, "auch noch eine zweite Werkswohnung" in der Landeshauptstadt von der Landeselektrizitätsgesellschaft "finanzieren", obwohl er ohnedies in der Nähe wohne. Grundlage dieser Äußerung war ein Rechnungshofbericht über das Ergebnis einer bei dieser Gesellschaft durchgeführten Gebarungsprüfung. Die dem Kläger auf Vo... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte mit Teilurteil, daß der Beklagte die Verbreitung von Rundschreiben und sonstigen Mitteilungen des Inhalts unterlassen müsse, es laufe gegen den Kläger ein Verfahren an, welches wahrscheinlich viel weiterreichende Folgen haben werde als er glaube, weiters, der Kläger sei praktisch vollkommen ruiniert, oder ähnlichen Inhalts. Dem Kläger wurde die Befugnis zugesprochen, das Urteil in der "Wiener Zeitung" und in den "Salzburger Nachrichten" auf Kosten des Beklagte... mehr lesen...