Begründung: Der Vater der drei Beklagten beabsichtigte die Errichtung einer Familienstiftung in Liechtenstein und beauftragte hiefür ua den klagenden Rechtsanwalt, dem er eine umfassende Vollmacht erteilte. Der Vater verstarb am 13. 3. 1994. Die vom Kläger namens des Stifters gefertigte Widmungserklärung über die Schenkung nahezu des gesamten Vermögens an die Stiftung ist mit 11. 3. 1994 datiert. Die Beklagten führen vor dem Fürstlichen Landgericht Vaduz zu 9 C 555/98 gegen die Stif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Gründen, die die Beklagte zur Entlassung gemäß § 27 AngG berechtigen würden, zutreffend verneint. Es ist daher grundsätzlich ausreichend, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Gründen, die die Beklagte zur Entlassung gemäß Paragraph 27, AngG berechtigen würden, zutreffend... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Bedeutungsinhalt des Lügenvorwurfes der Beklagten ist im Gesamtzusammenhang, in dem diese Äußerung fiel, zu ermitteln (6 Ob 138/01i = MR 2001, 367). Im vorliegenden Fall bezieht sich der Vorwurf auf die in einem Flugblatt der Beklagten aufgestellte Tatsachenbehauptung, dass die Abgabe von Diesel zum Einkaufspreis und sinkende Dieselpreise in St. Pölten vor der Gemeinderatswahl zugesichert, die Billigdieselaktion nach der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In Innsbruck finden seit über 20 Jahren jeweils im Sommer die "Festwochen der Alten Musik" statt, die zumindest bis Sommer 1999 vom Verein Innsbrucker Festwochen veranstaltet wurden. Die Erlöse aus dem Kartenverkauf sind bei weitem nicht kostendeckend. Die Veranstaltung wird daher vom Land Tirol und von der Stadt Innsbruck mit Beträgen in Millionenhöhe gesponsert. Im Frühjahr 2000 gab die Präsidentin des Vereins bei einer Pressekonferenz bekannt, dass sie be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Wesen der (mit der Satire eng verwandten) Karikatur besteht in der bildlichen und/oder wörtlichen Verzerrung und Übertreibung der Wirklichkeit zum Zweck der Geißelung oder Rüge von Missständen. Traditionell sind Karikaturen und Satiren in ihrer äußeren Darbietung meist frech, frivol oder auch schamlos, somit häufig beleidigend oder herabsetzend. Um sie im Konflikt mit Rechtsverletzungen gegen andere Rechtsgüter zu be... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin gehört dem US-amerikanischen Pharma-Konzern M***** an. Sie vertreibt in Österreich unter anderem das Arzneimittel PROSCAR. PROSCAR ist eine eingetragene Marke von M*****. Die Markeninhaberin hat der Klägerin die Befugnis eingeräumt, die Marke zu nutzen und gegen Markenverletzungen Dritter vorzugehen. Die Beklagte beschäftigt sich mit dem Parallelimport von Arzneimitteln. Sie ist aufgrund eines Bescheides des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1995 Landesamtsdirektor und damit der höchstrangige Landesbeamte. Bis zu seiner Bestellung in diese Funktion war er jahrzehntelang für die Landespartei politisch tätig, die den Landeshauptmann stellte. Der Kläger war Bürgermeister einer Gemeinde und Präsident des Gemeindeverbandes. Im Jahr 1996 wurde von einer Liegenschaftseigentümerin auf einer im Freiland als Sonderfläche (Hofstelle) gewidmeten Liegenschaft ein Bauvorhaben bewilligt. Di... mehr lesen...
Begründung: In der Ausgabe des Magazins "P*****" vom 30. 11. 1998 wurde eine Buchkritik veröffentlicht, die eine auf den Kläger bezogene Äußerung enthielt, dass der Buchautor dem Kläger "sogar dessen Verharmlosung der Konzentrationslager als Straflager" nachsehe. Die Beklagte wurde wegen dieser Äußerung nach § 6 MedienG zur Zahlung einer Entschädigung an den Kläger verurteilt. In der Ausgabe des Magazins "P*****" vom 30. 11. 1998 wurde eine Buchkritik veröffentlicht, die eine a... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den OGH nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab. Entgegen dem - den OGH nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ab. Rechtliche Beurteilung Nach... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Rechtsanwalt wurde von Familienangehörigen des am 1. 5. 1999 anlässlich seiner Abschiebung nach N***** während des Fluges verstorbenen Marcus O***** (im Folgenden nur Schubhäftling) mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die drei mit der Abschiebung befassten klagenden Polizeibeamten beauftragt. Der Beklagte bezeichnete die Kläger in einer Pressekonferenz am 29. 6. 1999 als "Verbrecherpolizisten". Die Kläger begehrten, den Beklagten sch... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger war Präsident der Zweitklägerin. Der Beklagte war im Wahlkampf zur Nationalratswahl 1999 Spitzenkandidat einer politischen Partei. Er tätigte in einem Interview mit dem Chefredakteur der Wochenzeitung "Kärntner Woche" folgende Äußerungen: "Man muss die Kammer kennen, um zu wissen, wie sich die Falotten bedienen" und "Man muss drinnen gewesen sein, um zu wissen, wie sich die findigen Falotten das Geld zuteilen." Das Interview erschien in einem Artikel i... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, ein in zwölf Ländern tätiges Direktvertriebsunternehmen, ist seit 1966 Lizenzinhaberin des Produkts "ORKY", eines innovativen Luft- und Raumreinigungssystems. "ORKY" ist ein weltweit eingetragenes und patentiertes Markenzeichen der Klägerin. Dieses Markenzeichen ist auch zum Synonym für die Klägerin geworden, wenn etwa in der Praxis von der "Firma ORKY", vom "ORKY-Vertrieb" etc gesprochen wird. Der Umsatz der Klägerin beträgt 28 Mio DM, der Umsatz in Ös... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei werden im folgenden nur als beklagte Parteien bezeichnet. Die zwölftbeklagte Österreichische Apothekerkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs 2 ApothekerkammerG [ApKG] BGBl 1947/152 idFd Bundesgesetze BGBl 1957/173, 1981/564 und 1989/54 [die Novelle BGBl I 1999/118 ist hier noch unanwendbar] sowie der Kundmachungen BGBl 1948/43 und 1987/571) mit dem Sitz in Wien und in je eine Abteilung... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Herausgeberin und Medieninhaberin der "N*****"; diese Zeitung erscheint wöchentlich in mehreren Regionalausgaben, darunter auch im im Bezirk St. Pölten. Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der "N***** Stadtzeitung", die wöchentlich in der Region St. Pölten/Krems/Wienerwald erscheint. In der Zeitung der Beklagten, Ausgabe vom 28. 9. 1998, erschien folgendes Inserat: Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs beantra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien betreiben Inkassobüros, das heißt sie ziehen gegen Entgelt Forderungen ihrer Auftraggeber bei deren Schuldnern ein. Im Sommer 1997 richtete die Klägerin an ihre Kunden ein Rundschreiben mit auszugsweise folgendem Inhalt: "Sehr geehrter Auftraggeber! In der Beilage erhalten Sie eine Abrechnung über die bei der Betreibung Ihrer Inkassoaufträge aufgelaufenen und von den jeweiligen Schuldnern auch bereits bezahlten Inkassokosten. Aufgrund des E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt als Inhaberin einer gesetzlich konzessionierten Sendebewilligung den Sender "Radio Freies Europa", dessen Sendegebiet den Bereich Oberitalien (bis 1997 auch Kärnten) erfaßte. Sie führte ursprünglich die Firma S*****, die nach Übernahme der Geschäftsanteile durch die nunmehrigen Gesellschafter in H*****. geändert wurde. Die D ***** nahm die Klägerin aus einem 1991 abgeschlossenen Werbevertrag vor dem vereinbarten Schiedsgericht auf Schad... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Tatsachen im Sinn des § 1330 Abs 2 ABGB sind - unabhängig von der im Einzelfall gewählten Formulierung - Umstände, Ereignisse oder Eigenschaften mit einem greifbaren, für das Publikum erkennbaren und von ihm an Hand bekannter oder zu ermittelnder Umstände auf seine Richtigkeit nachprüfbaren Inhalt (stRsp ua ÖBl 1994, 220 - Zeitungs-Hauszustellung mwN; SZ 69/113 = JBl 1996, 789 = MR 1996, 146 Tatsachen im Sinn des Paragr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte, deren Komplementärin die Zweitbeklagte ist, ist Medieninhaberin und Verlegerin unter anderem des Bezirkstelefonbuchs Eferding, das zumindest seit zwei Jahren an die Haushalte des Bezirks Eferding im Postweg mit persönlicher Anschrift kostenlos verteilt wird. Darin enthalten sind Personen und Unternehmen des Bezirks mit Name, Adresse und Telefonnummer. Im Bezirkstelefonbuch 1998 sind die Einträge nach Orten geordnet, innerhalb der Orte nach ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Tatsachen im Sinn des § 7 Abs 1 UWG (und des § 1330 Abs 2 ABGB) sind Tatsachen im Sinn des Paragraph 7, Absatz eins, UWG (und des Paragraph 1330, Absatz 2, ABGB) sind - Strichaufzählung unabhängig von der im Einzelfall gewählten Formulierung - Umstände, Ereignisse oder Eigenschaften mit einem greifbaren, für das Publikum erkennbaren und von ihm an Hand bekannter oder zu ermittelnder Umstände auf seine Richtigkei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ein Unternehmen des Pharmakonzerns M***** & Co Inc., USA. Sie vertreibt in Österreich (ua) Arzneimittel der Marken PROSCAR und CO-RENITEC. PROSCAR und CO-RENITEC sind eingetragene Marken der M***** & Co Inc.; die Klägerin ist ermächtigt, gegen Markenverletzungen vorzugehen. Die Erstbeklagte importiert Arzneimittel parallel. Die Zweitbeklagte ist die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Der Drittbeklagte ist allein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat im Zusammenhang mit der Darstellung eines Menschen in der gedrungenen Form eines Schweinskopfes mit Schweinsohren ausgesprochen, daß das Wesen der (mit der Satire eng verwandten) Karikatur in der bildlichen und/oder wörtlichen Verzerrung und Übertreibung der Wirklichkeit zum Zweck der Geißelung oder Rüge von Mißständen besteht. Traditionell sind Karikaturen und Satiren in ihrer äußeren Darbiet... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ein Spezialunternehmen für die Herstellung von Wein-Accessoires, insbesondere für Korkenzieher unter der eingetragenen Marke "S*****". Bei den von ihr nach Österreich eingeführten Korkenziehern dieser Marke befinden sich entweder auf den Waren selbst oder auf deren Verpackung oder Gebrauchsanweisung die Aufschrift oder der Aufdruck "PAT AND PAT PEND". In Österreich ist für diese Produkte kein Patent eingetragen oder auch nur angemeldet. Die Erstbek... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. Februar 1995 im Plenum des Nationalrates abgegebene Wortmeldung der klagenden und gefährdeten Partei (im folgenden nur Kläger), des Bundesparteiobmannes einer politischen Partei, der stimmen- und mandatsstärksten Oppositionspartei, und Abgeordneten zum Nationalrat, zum Thema Briefbombenattentate und insbesondere des Bombenattentats in Oberwart hatte folgenden Inhalt: "Denn das Nichtintegrieren einer ethnischen Minderheit, die schon einmal vor 50 Jahren fa... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden nur Kläger) war als Mandatar der SPÖ Vizebürgermeister einer oberösterreichischen Gemeinde und Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, über deren Vermögen am 27. Juni 1997 der - zwischenzeitig nach Bestätigung eines Zwangsausgleiches aufgehobene - Konkurs eröffnet wurde; die beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagter) ist als Mandatar der ÖVP Bürgermeister derselben Gemeinde und machte in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt ua Bäder zur Herstellung von Zahnersatzteilen auf galvanischem Weg, die zum überwiegenden Teil in W*****-Geräten, aber auch in Geräten der Firma G***** verarbeitet werden. Daneben erbringt sie - im Zusammenhang mit dieser Technik - Dienstleistungen, so auch die Wartung von Galvano-Geräten der Marken W***** und G*****. Ihre Geschäftstätigkeit übt sie in Deutschland und in Österreich aus. Die Beklagte führt ebenfalls Wartungen von Galvan... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden und gefährdeten Parteien (folgend: Kläger) begehrten die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie aus dem
Spruch: ersichtlich und brachten vor, die Erstklägerin sei Geschäftsführerin der Bundesorganisation der S***** Partei ***** und Abgeordnete zum Nationalrat, der Zweitkläger sei amtsführender Stadtrat der L***** und darüberhinaus Spitzenkanditat der S***** Partei ***** für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Beide Kläger nähmen überdies eine Rei... mehr lesen...