Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die belangte Behörde hat mit Bescheid vom 29.01.2020, GZ. XXXX , beschlossen, dass XXXX , im Folgenden Beschwerdeführer, für den Wehrdienst tauglich ist. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer mündlich verkündet. Nach Rechtsbelehrung unterzeichnete der Beschwerdeführer am 29.01.2020 einen Rechtsmittelverzicht. Mit Schriftsatz vom 18.02.2020 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde und brachte im Wesentlichen vor, dass am 29.01.2020 k... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 25.06.2015 für tauglich befunden. römisch eins.1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 25.06.2015 für tauglich befunden. Der Beschluss enthält unter der Überschrift "Rechtsmittelverzicht" folgende... mehr lesen...