Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Beklagten S 300.000,-- an Kapital, S 3.270,40 an Protestkosten und ein drittel Prozent Provision von S 1.000,--, insgesamt somit S 304.270,40 s.A. Der Beklagte habe sich als Annehmer eines von Hans Peter W*** am 27.10.1983 ausgestellten Wechsels verpflichtet, am 27.1.1984 bei der Raiffeisenkasse Traunkirchen reg.Gen.m.b.H. S 300.000,-- zu bezahlen. Sie habe für den Annehmer die Wechselbürgschaft übernommen. Der Aussteller habe den Wec... mehr lesen...