Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 WG 2001

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TE UVS Salzburg 2007/03/06 36/10125/2-2007nu

Begründung: : Mit dem angefochtenen Bescheid wird der G. Transport GmbH Folgendes vorgeschrieben:   "Gemäß § 62 Abs 2 Abfallwirtschaftsgesetz, BGBl I Nr. 102/2002 idgF (AWG 2002) werden von der Landeshauptfrau von Salzburg zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustands folgende Maßnahmen verfügt:   1) Die auf Grundstück Nr 439/1, KG 56225 Thurnberg, zwischengelagerten Abfallarten und -mengen - Bauschutt (SlNr. 31409), vorwiegend Betonabbruch (SlNr. 31427), ca. 3000-4000 m³ - ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 06.03.2007

RS UVS Salzburg 2007/03/06 36/10125/2-2007nu

Rechtssatz: Gemäß §5 Abs1 AWG 2002 endet die Abfalleigenschaft erst mit der zulässigen Verwendung des Abfalls als Rohstoff. Voraussetzung dafür ist, dass eine Anzeige der Ausstufung des Abfalls gemäß §5 Abs4 iVm §7 AWG 2002 erstattet wurde. Schlagworte Abfalleigenschaft, Rohstoff, Ausstufung von Abfall mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 06.03.2007

TE UVS Steiermark 2002/04/09 30.15-71/2001

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn H K in seiner Funktion als verantwortlicher Beauftragter der Firma T Isolierungen GesmbH mit dem Sitz in K , wegen einer Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (Beschäftigung der kroatischen Staatsangehörigen K J im Zeitraum 22.1.2001 bis 10.5.2001 ohne Bewilligung nach dem AuslBG) gemäß § 21 Abs 1 VStG eine Ermahnung erteilt. In ihrer dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die mitbeteiligte Partei aus, dass die Vorausse... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 09.04.2002

RS UVS Steiermark 2002/04/09 30.15-71/2001

Rechtssatz: Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs 2 VStG für eine GesmbH geht auch bei der Gesamtrechtsnachfolge nach den Bestimmungen des UmwandlungsG (Art XIV EU-GesRÄG) nicht auf jene GesmbH & CoKG über, die nach dem Erlöschen der GesmbH deren Aktiva und Passiva übernimmt. So wurde mit VwGH 20.12.1999, 96/10/0104, entschieden, dass die nach § 9 Abs 2 VStG ausnahmsweise ermöglichte Übernahme der Verantwortlichkeit für verwaltungsstrafrechtlich verpöntes Verh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 09.04.2002

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