Entscheidungen zu § 42 Abs. 4 WG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2003/10/16 2003/07/0061

Wie einem im Akt erliegenden Aktenvermerk vom 28. März 2000 zu entnehmen ist, wurde von einem Beamten der Umweltrechtsabteilung des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung gemeinsam mit einem Amtsachverständigen für Abfalltechnik auf Grund einer telefonischen Anzeige, dass in der Gemeinde N Erdaushubmaterial und Bauschutt vom Betriebsareal einer näher bezeichneten Unternehmung in einem Waldstück gelagert werde, ein Lokalaugenschein durchgeführt. Dieser habe ergeben, dass die Ab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.10.2003

RS Vwgh 2003/10/16 2003/07/0061

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof80/02 Forstrecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §32;AWG 1990 §42 Abs4;ForstG 1975 §3 Abs1;ForstG 1975 §59 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: § 32 AWG 1990 findet gemäß § 42 Abs 4 AWG 1990 auf Waldflächen iSd ForstG 1975 keine Anwendung. Dass in einem Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis einem Grundstück die Benutzungsart "landwirtschaftlich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.2003

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