Entscheidungen zu § 38 Abs. 5 WG 2001

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2019/4/18 W221 2216935-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: genannten (Leistungs-)Bescheid des Heerespersonalamtes vom 18.01.2019, zugestellt am 24.01.2019, wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer der Republik Österreich den Betrag von insgesamt € 3.518,64 zu erstatten hat. Begründend wird darin ausgeführt, dass der Beschwerdeführer mit Ablauf des 31.07.2018 vorzeitig aus dem Ausbildungsdienst gemäß § 38 Abs. 5 Wehrgesetz 2001 (WG 2001) entlassen worden sei. Wenn der Ausbildu... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.04.2019

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