Entscheidungen zu § 37 Abs. 3 WG 2001

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2016/3/15 W213 2122444-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hat am 01.04.2015 den Ausbildungsdienst in der Dauer von 12 Monaten angetreten. Mit Schreiben vom 08.07.2015 erklärte er gemäß § 37 Abs. 3 WehrG seinen Austritt aus dem Ausbildungsdienstes. Der Beschwerdeführer hat am 01.04.2015 den Ausbildungsdienst in der Dauer von 12 Monaten angetreten. Mit Schreiben vom 08.07.2015 erklärte er gemäß Paragraph 37, Absatz 3, WehrG seinen Austritt aus dem A... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.03.2016

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