Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 15.07.2013 wurde dem Beschwerdeführer der Einberufungsbefehl zum Grundwehrdienst zugestellt und als Beginn des Präsenzdienstes der 07.01.2014 festgelegt. Der Beschwerdeführer beantragte die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe und brachte im diesbezüglichen Fragebogen am 20.12.2013 vor, dass er seit 01.12.2013 als Hauptmieter in der Wohnung in XXXX, wohne. Vermieter sei die XXXX. An monatlichen Wohnkosten za... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 08.03.2014 wurde dem Beschwerdeführer der Einberufungsbefehl zum Grundwehrdienst zugestellt und als Beginn des Präsenzdienstes der 01.09.2014 festgelegt. Per Fax vom 28.04.2014 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe brachte der Beschwerdeführer vor, dass er seit 01.04.2014 als Untermieter in der Wohnung in XXXX, wohne. Vermiet... mehr lesen...