Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt : römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt : I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde von der Stellungskommission als tauglich befunden und hat am 01.09.2013 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten beim österreichischen Bundesheer angetreten. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde von der Stellungskommission als tauglich befunden und hat am 01.09.2013 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monate... mehr lesen...