Begründung: Das Erstgericht stellte den zulässigen monatlichen Hauptmietzins für die den Antragstellern am 16. 1. 2001 vermietete, in Wien 18 außerhalb des Gürtels gelegene Wohnung inklusive des im Revisionsrekursverfahren allein strittigen Lagezuschlages von EUR 1,35 mit EUR 580,65 fest. Bei der Ermittlung des Lagezuschlages folgte es der Methode des gerichtlichen Mietzinsgutachtens, das den der Lage des Hauses entsprechenden Grundkostenanteil im Sinne des § 16 Abs 3 MRG wie fol... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, in welchem der Antragsteller eine im Erdgeschoss gelegene Wohnung mit einer Nutzfläche von 97 m2 bewohnt. Das Haus wurde vor dem Jahr 1945 errichtet und umfasst mehr als zwei selbstständige Wohneinheiten. Der Antragsteller hat die erwähnte Wohnung vorerst von der damaligen Hauptmieterin Maria H***** per 1. 1. 1995 mit schriftlichem Untermietvertrag angemietet. Mit schriftlich... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §16 Abs3 RichtWG §3 Abs2 RichtWG §3 Abs5 RichtWG §4 Abs1 ZPO §273 RichtWG Art. 3 § 3 heute RichtWG Art. 3 § 3 gültig ab 01.04.2021 RichtWG Art. 3 § 3 heute RichtWG Art. 3 § 3 gültig ab 01.04.2021 ... mehr lesen...