Norm: MRG §102. WÄG ArtV Abs3 Z1 litaWÄG ArtV Abs3 Z1 litbWÄG ArtV Abs3 Z1 litcWGG idF 2.WÄG §20 Abs5
Rechtssatz: "Aufwendungen" im Sinn des § 10 MRG beziehungsweise § 20 Abs 5 WGG könen nicht in Teilrechnungen zerlegt werden, die dann unterschiedlichen Abschreibungsmodellen zu unterwerfen sind. An dem Gesetzeszweck der erleichterten Feststellung der Höhe des Aufwandersatzanspruches durch lineare Abschreibung hat sich die Auslegung des Begriff... mehr lesen...
Norm: WGG §20 Abs5 Z2 litaWGG §20 Abs5 Z2 litc
Rechtssatz: Bei Konkurrenz zwischen einer ersatzfähigen Aufwendung im Sinn des § 20 Abs 5 Z 2 lit a und lit c WGG ist aus dem Sinnzusammenhang zu schließen, dass die Anknüpfung an die öffentliche Förderung den Vorrang vor der Beurteilung des Inhalts der Aufwendungen haben muss. Entscheidungstexte 5 Ob 58/01t Entscheidungstext OGH 27.03... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Postbediensteter und hat als solcher mit der Klägerin am 22.7./5.8.1981 einen Nutzungsvertrag über die Wohnung Nr. 8 im Haus B*****straße 37 in Salzburg abgeschlossen. § 5 Abs 4 dieses Vertrages schließt zufolge der Zweckwidmung der Wohnung für Post- und Telegraphen-Verwaltungsbedienstete im Falle der Ehescheidung des Nutzungsberechtigten die Übertragung der Nutzungsrechte an die geschiedene Gattin aus. Das Ausscheiden des Nutzungsberechtigten a... mehr lesen...