Entscheidungen zu § 18 Abs. 7 WG 2001

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1996/3/12 10Ob2035/96d

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Entscheidung | OGH | 12.03.1996

RS OGH 1996/3/12 10Ob2035/96d

Norm: ABGB §426ABGB §905 IAABGB §905 IIAABGB §1419BWG §32 Abs2KWG 1979 §18 Abs7
Rechtssatz: Ein Bankkunde, der die Auszahlung eines Geldbetrages verlangt und vor dem der Bankkassier sodann die abgezählten Banknoten auf dem Kassapult zur Übernahme hinlegt, erwirbt bereits durch diese so gesetzte Handlung - und nicht erst einen (weiteren, besonderen) Ergreifungsakt mit der Hand - den sachenrechtlichen Besitz und das Eigentum an den Banknoten. Dam... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.03.1996

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