Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb auf dem österreichischen Markt für Tageszeitungen. Die Beklagten veranstalteten in ihrer Zeitung Anfang 2008 zusammen mit dem ORF eine Publikumswahl zur Ermittlung beliebter Fernseh- und Bühnenstars, bei der die Teilnehmer „tolle Preise" gewinnen konnten. Ihre Stimmen konnten sie im Internet, per Post oder - hier strittig - mit einer an eine Mehrwertnummer zu sendenden Textnachricht (SMS) abgeben. Eine solche Nachricht kostete 0,50 EUR... mehr lesen...