Norm: KWG 1986 §12 Abs7
Rechtssatz: Für die
Begründung: von Ergänzungskapital im Sinne des § 12 Abs 7 KWG 1986 war lediglich dessen ausdrückliche Zweckwidmung, aber keine Schriftlichkeit erforderlich. Die Formerfordernisse der gültigen Hingabe richten sich nach der Rechtslage zur Zeit seiner Hingabe. Entscheidungstexte 8 Ob 2351/96k Entscheidungstext OGH 27.11.1997 8 Ob 2351/96k ... mehr lesen...