Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist ein ehemaliger Berufssoldat und nunmehr, nach Beendigung seines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses, im Milizstand (im Folgenden: BF). 2. Mit dem im
Spruch: angeführten Einberufungsbefehl (im Folgenden: EB oder Bescheid) vom 13.03.2024 wurde der BF zur Ableistung einer Milizübung von 13.06.2024 bis 22.06.2024 einberufen. Als Zweck der Übung ist die Ausbil... mehr lesen...