Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 21.02.2011, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft XXXX, am 08.06.2011 wurde vom Arbeitsinspektorat Kärnten Strafanzeige gegen die XXXX wegen einer Übertretung von Arbeitnehmerschutzvorschriften gemäß 1. Mit Schreiben vom 21.02.2011, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft römisch 40 , am 08.06.2011 wurde vom Arbeitsinspektorat Kärnten Strafanzeige gegen die römisch 40 wegen einer Ü... mehr lesen...