Entscheidungen zu § 8a B-GlBG

Gleichbehandlungskommisionen

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Entscheidungen 1-4 von 4

Gbk 2020/1/15 B-GBK I/241/20

Der Antrag von A langte am … bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ein. Die Antragstellerin führte Folgendes aus: Sie stamme aus … und lebe seit … Jahren in …. Seit … Jahren sei sie bei der Österreichischen Post AG im …zentrum … beschäftigt. Derzeit arbeite sie in der „…“ in der Nachtschicht. Am … gegen ..:.. Uhr sei sie von ihrem Kollegen B verbal und körperlich attackiert worden, wovon sie blaue Flecken am Körper erlitten habe. Der Vorfall sei dem Gruppenleiter … gemeldet wo... mehr lesen...

Allgemeines Dokument | Gbk | 15.01.2020

Gbk 2016/1/21 B-GBK I/169/16

Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie von ihrer Vorgesetzten, der Leiterin der X B, gemäß § 4 Z 6 B-GlBG aufgrund des Geschlechtes bei den sonstigen Arbeitsbedingungen diskriminiert worden sei, sowie dass B das Benachteiligungsverbot verletzt habe und ihr Verhalten eine Belä... mehr lesen...

Allgemeines Dokument | Gbk | 21.01.2016

Gbk 2016/1/21 B-GBK I/170/16

Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie von ihrer Vorgesetzten, der Leiterin der X B, gemäß § 4 Z 6 B-GlBG aufgrund des Geschlechtes bei den sonstigen Arbeitsbedingungen diskriminiert worden sei, sowie dass B das Benachteiligungsverbot verletzt habe und ihr Verhalten eine Belä... mehr lesen...

Allgemeines Dokument | Gbk | 21.01.2016

Gbk 2016/1/21 B-GBK I/171/16

Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. I 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie von ihrer Vorgesetzten, der Leiterin der X B, gemäß § 4 Z 6 B-GlBG aufgrund des Geschlechtes bei den sonstigen Arbeitsbedingungen diskriminiert worden sei, sowie dass B das Benachteiligungsverbot verletzt habe und ihr Verhalten eine Be... mehr lesen...

Allgemeines Dokument | Gbk | 21.01.2016

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