Entscheidungen zu § 4 B-GlBG

Gleichbehandlungskommisionen

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Entscheidungen 91-94 von 94

Gbk 2016/1/25 B-GBK I/172/16

Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung um die Planstelle „Sachbereichsleiter/in und 3. Stellvertreter/in des Kommandanten der Polizeiinspektion (PI) X“ auf Grund des Geschlechtes gemäß § 4 Z 5 B-GlBG diskriminiert bzw. das Frauen... mehr lesen...

Allgemeines Dokument | Gbk | 25.01.2016

Gbk 2016/1/21 B-GBK I/169/16

Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie von ihrer Vorgesetzten, der Leiterin der X B, gemäß § 4 Z 6 B-GlBG aufgrund des Geschlechtes bei den sonstigen Arbeitsbedingungen diskriminiert worden sei, sowie dass B das Benachteiligungsverbot verletzt habe und ihr Verhalten eine Belä... mehr lesen...

Allgemeines Dokument | Gbk | 21.01.2016

Gbk 2016/1/21 B-GBK I/170/16

Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie von ihrer Vorgesetzten, der Leiterin der X B, gemäß § 4 Z 6 B-GlBG aufgrund des Geschlechtes bei den sonstigen Arbeitsbedingungen diskriminiert worden sei, sowie dass B das Benachteiligungsverbot verletzt habe und ihr Verhalten eine Belä... mehr lesen...

Allgemeines Dokument | Gbk | 21.01.2016

Gbk 2016/1/21 B-GBK I/171/16

Die Gleichbehandlungskommission des Bundes Senat I hat in der Sitzung am ... über den Antrag von A (=Antragstellerin), in einem Gutachten nach § 23a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), BGBl. I Nr. I 65/2004 i.d.g.F., festzustellen, dass sie von ihrer Vorgesetzten, der Leiterin der X B, gemäß § 4 Z 6 B-GlBG aufgrund des Geschlechtes bei den sonstigen Arbeitsbedingungen diskriminiert worden sei, sowie dass B das Benachteiligungsverbot verletzt habe und ihr Verhalten eine Be... mehr lesen...

Allgemeines Dokument | Gbk | 21.01.2016

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