Entscheidungen zu § 10 B-GlBG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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RS Pvak 2019/5/6 A10-PVAB/19

Norm: PVG §9 Abs3 litaAusG §10 Abs1B-GlBG §10 Schlagworte Bewertungskriterien; gleich geeignete Bewerber/innen
Rechtssatz: Nach § 6 Abs. 1 erster Satz des Frauenförderungsplans des BMJ, BGBl. II Nr. 253/2015, den die Antragstellerin ins Treffen führt, sind „Bewerberinnen, die für die angestrebte hervorgehobene Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, gemäß § 11c B-GlBG vorrangig zu bestellen.“ Diese Rege... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 06.05.2019

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