Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Mit Eingabe vom XXXX erhob die XXXX GmbH (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") bei der KommAustria (im Folgenden: "belangte Behörde") gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. c ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. Nr. 86/2015, Beschwerde gegen den XXXX ( XXXX ; im Folgenden: "mitbeteiligte Partei") wegen des vermuteten Verstoßes gegen das in § 4b Abs. 4 ORF-G normierte Verbot der Übertragung von Premium-Sport durch die Ausstrahlung von sechs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 20.01.2014 erhob die erstbeschwerdeführende Partei Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-G gegen die zweitbeschwerdeführende Partei wegen Verletzung des § 31c Abs 1 ORF-G. Die erstbeschwerdeführende Partei beantragte die bescheidmäßige Feststellung, dass die zweitbeschwerdeführende Partei durch den Erwerb der Übertragungsrechte für die Spiele der XXXX für die Saisonen 2015/16, 2016/17... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 20.01.2014 erhob die erstbeschwerdeführende Partei Beschwerde gemäß § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-G gegen die zweitbeschwerdeführende Partei wegen Verletzung des § 31c Abs 1 ORF-G. Die erstbeschwerdeführende Partei beantragte die bescheidmäßige Feststellung, dass die zweitbeschwerdeführende Partei durch den Erwerb der Übertragungsrechte für die Spiele der XXXX für die Saisonen 2015/16, 2016/17... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde am 15.10.2014, GZ KOA 11.260/14-017, wie folgt aus: "1. Aufgrund des vom Österreichischen Rundfunk (ORF) im Zeitraum vom 01.02.2013 bis zum 21.02.2013 bereitgestellten eigens für mobile Endgeräte gestalteten Online-Angebotes zur XXXX in Form einer Software-Applikation für iOS- und Android-Geräte ("mobile App"), das gemäß dem rechtskräftigen Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 17.10.2012, KOA 11.263/12-018, wies die belangte Behörde eine auf § 36 Abs 1 Z 1 lit c ORF-G gestützte Beschwerde mehrerer privater Mitbewerber der beschwerdeführenden Partei, welche den Antrag gestellt hatten, festzustellen, dass die beschwerdeführende Partei am 16.09.2011 ab 13:55 Uhr, am 17.09.2011 ab 12:25 Uhr und am 18.09.2011 ab 11:55 Uhr durch die Live-Übertragungen der Tennis Davis... mehr lesen...